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Informationen zur Einspeisevergütung

EEG - Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland


Mindest-Solarstromvergütung in Ct/kWh
 
Jahr der Inbetrieb- nahme Anlage auf/an Gebäuden o. Lärmschutzwänden Freiflächen-anlagen Zuschlag in Ct/kWh für Fassaden-anlagen EEG vom
  < 30 kW 30 kW - 100 kW 100 kW - 1 MW > 1MW      
2005 54,53 51,87 51,30   43,42 5,00 01.08.2004
2006 51,80 49,28 48,74   40,60 5,00 01.08.2004
2007 49,21 46,82 46,30   37,96 5,00 01.08.2004
2008 46,75 44,48 43,99   35,49 5,00 01.08.2004
 
2009 43,01 40,91 39,58 33,00 31,94 - 01.01.2009
2010 39,57 37,64 35,62 29,70 35,49 - 01.01.2009
2011 28,74 27,33 25,86 21,56 21,11 - 01.01.2011

Alle Angaben ohne Gewähr


Erläuterung zur Einspeisevergütung

Der gesamte Strom wird in das örtliche Stromnetz eingespeist. Die Rückvergütung ist durch das Erneuerbare Energien-Gesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt und beträgt zur Zeit 43,01 Cent/kWh. Die netzgekoppelte Anlage erhält dadurch den Charakter einer Kapitalanlage, die je nach Konfiguration, Lage und Ausrichtung Renditen erwirtschaften kann. Für nach 2009 installierte Anlagen sinkt diese Vergütungen allerdings in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr.

Überschusseinspeisung mit Eigennutzung

Ab 01.01.2009 erhalten Sie für jede Kilowattstunde Strom, den Ihre Anlage erzeugt und von Ihnen selber verbraucht wird 25,01 Cent/kWh. Für den überschüssigen Strom erhalten Sie wie bei der vorher beschriebenen, ausschließlich netzgekoppelten Anlage 43,01 Cent/kWh. Sowohl die Vergütung für den eigen genutzten Strom als auch die Vergütung für den überschüssigen Strom ist gesetzlich über 20 Jahre gesichert. Sie sinkt allerdings bei Installation der Anlage nach 2009 in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmejahr.

Info: Um die Vergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre Anlage bei der Bundesagentur anmelden


Sonneinstrahlungsübersicht